IFLANET home - International Federation of Library Associations and InstitutionsActivities and ServicesSearchContacts


Die Erklärung von Glasgow zu Bibliotheken, Informationsdiensten und geistiger Freiheit

Bei seiner Konferenz in Glasgow anlässlich seines 75jährigen Gründungsjubiläums erklärt der Internationale Verband der Bibliotheksverbände und Institutionen (IFLA), dass

die IFLA das Grundrecht des Menschen verkündet, ungehindert auf Informationen zuzugreifen und sie zu äußern

die IFLA und ihre Mitglieder auf der ganzen Welt die geistige Freiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ihren Ausdruck findet, unterstützen, verteidi-gen und fördern. Diese geistige Freiheit umfasst die gesamte Fülle an menschlichem Wissen, an Meinungen, an schöpferischem Denken und an intellektueller Aktivität

die IFLA bekräftigt, dass ein Engagement für die geistige Freiheit eine zentrale Aufgabe aller Biblio-thekare und Informationsfachleute weltweit ist, die durch ethische Verhaltensregeln zum Ausdruck kommt und durch die Praxis bestätigt wird.

Die IFLA versichert, dass:

  • Bibliotheken und Informationsdienste Zugang zu Informationen, Ideen und Werken der Fantasie uabhängig vom Medium und ohne Rücksicht auf Grenzen bieten. Sie dienen als Pforten zu Wissen, Denken und Kultur und bieten eine wichtige Hilfestellung für unabhängige Entscheidungen, kulturelle Entwicklung, Forschung und lebenslanges Lernen des Einzelnen wie von Gruppen.
  • Bibliotheken und Informationsdienste leisten einen Beitrag zur Entwicklung und Erhaltung der geisti-gen Freiheit und helfen bei der Sicherung demokratischer Werte und der allgemeinen Menschen-rechte. Deshalb verpflichten sie sich, ihren Nutzern ungehinderten Zugang zu entsprechenden Res-sourcen und Diensten zu bieten und sich jeder Art von Zensur zu widersetzen.
  • Bibliotheken und Informationsdienste sollen das größtmögliche Spektrum an Beständen, die die Pluralität und Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln, erwerben, erhalten und zur Verfügung stellen. Die Auswahl und Verfügbarkeit von Beständen und bibliothekarischen Dienstleistungen soll dabei von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Ansichten be-stimmt werden.
  • Bibliotheken und Informationsdienste sollen Bestände, Einrichtungen und Dienstleistungen allen Nutzern gleichermaßen zugänglich machen. Es darf keine Diskriminierung aus irgendeinem Grund geben, sei es Rasse, nationale oder ethnische Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Vorliebe, Alter, Behinderung, Religion oder politische Anschauung.
  • Bibliotheken und Informationsdienste sollen das Recht eines jeden Nutzers auf Schutz der Privats-phäre und auf Vertraulichkeit hinsichtlich der gewünschten oder erhaltenen Informationen und der eingesehenen, entliehenen, erworbenen oder übermittelten Materialien schützen.

Die IFLA fordert deshalb die Bibliotheken und Informationsdienste und deren Mitarbeiter auf, die Grund-sätze geistiger Freiheit zu schützen und sich dafür einzusetzen sowie ungehinderten Zugang zu Infor-mationen zu gewähren.

Diese Erklärung wurde von IFLA/FAIFE vorbereitet.
Vom Vorstand der IFLA am 27. März 2002 in Den Haag, Niederlande, gebilligt.

Von der Ratsversammlung der IFLA am 19. August 2002 in Glasgow, Schottland, feierlich verkündet.